Anbieter-Servicestelle für Qualitätssicherung
 

Unsere Leistung

Fachlich qualitative Beratung und Begleitung für selbstständige Anbieter und Unternehmen von Hilfen im Alltag
Schulungen zum Alltagshelfer (-in) nach Ausbildungsförderungsverordnung (AföVO) - 120 Stunden

  

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI kompetente Pflegeberatung durch unsere Experten in ihrer Häuslichkeit
Jährliche Pflichtschulungen für Alltagshelfer, Betreuungskräfte, Seniorenbegleiter, Präsenzkräfte

 

Die Pflege ist ein Wachstumsmarkt, der Beratungsbedarf enorm und der Wunsch hoch, so lange wie möglich qualitativ hochwertig in den eigenen vier Wänden betreut zu werden. 
Bereits seit dem 1. Januar 2017 steht jedem Pflegebedürftigen nach § 45 b SGB XI ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zu. Bereits ab Pflegegrad 2 zusätzlich, nach § 45 a SGB XI, 40 Prozent aus nicht genutzter Sachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag . Diese Leistungen sind ausschließlich für die Pflege und Betreuung zu Hause gedacht.

Fakt ist: Weit weniger als die Hälfte der Versicherten mit diesem Anspruch rufen diese Leistung ab.
Nur zugelassene Anbieter dürfen diese Dienstleistung erbringen. Der Auftrag der Servicestelle für Qualitätssicherung ist, Interessenten auf die Tätigkeit vorzubereiten und später als Kooperationspartner fachlich und qualitativ zu begleiten.

Als staatlich anerkannte Einrichtung setzen wir die rechtlich vorgegebenen Qualitätsmaßstäbe um. Durch unsere Schulungen sind unsere Kooperationspartner immer auf dem aktuellen Stand. Die regelmäßige Qualitätskontrolle unserer Anbieter ist unser verpflichtender Auftrag. Als Branchenkenner wissen wir genau, worauf was es ankommt. Wir kennen die Strukturen, Anforderungen und Aufgaben dieses anspruchsvollen Marktes.

Dienstleister profitieren von unserem Know-How, weil wir ihnen als verlässlicher Partner Aufgaben in der Abrechnung und Dokumentation abnehmen. Wir sind auch in der Phase der Selbstständigkeit an ihrer Seite, wenn es um Genehmigungen und rechtliche Fragen geht stehen wir helfend zur Seite.

Als weitere Dienstleistung bieten wir Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI an.  Diese richtet sich direkt an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

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Wie arbeiten in einem Netzwerk mit kompetenten Partern

Für die Pflegestützpunkte sind wir ein wichtiger Ansprechpartner und bieten durch unsere breite Angebotspalette zuverlässige Hilfe an. Mit uns muss man nicht lange schnacken — wir wissen genau, was gebraucht wird und reagieren professionell und schnell auf Anfragen.

Als Servicestelle mit dem direkten Kontakt zu den Dienstleistern und deren Kunden sind wir am Puls der Zeit für Kommunen, die auf Basis unserer Auswertungen und Statistiken ihre Betreuungsangebote für Senioren mit Pflegedarf anpassen möchten. Unsere Auswertungen sind eine ideale Grundlage für politische Entscheidungen. So ist ein modernes Quartiersmanagement möglich, dass sich an den tatsächlichen Bedarfen ausrichtet.

Der Auftrag der Anbieter-Servicestelle auf den Punkt gebracht:  

Wir sind weiter auf Wachstumskurs mit den Modulen Qualitätssicherung und Pflegeberatung. Geplant sind weitere Module wie zum Beispiel Consulting, Forschung und Entwicklung.

Es gibt viel zu tun, wir packen es an!